Alle Kinder, die zwischen dem 02.07.2017 und dem 01.07.2018 geboren sind, werden aufgrund des hessischen Schulgesetzes im Jahr 2024 schulpflichtig.
Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2018 bis 01.07.2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden.
Zur Schulanmeldung laden wir Sie und Ihr Kind hiermit herzlich in die Wintersteinschule Ober-Mörlen ein.
Bei der Schulanmeldung findet für Ihr Kind eine Kurzüberprüfung der sprachlichen Kompetenz und verschiedener Wahrnehmungsbereiche statt.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllten und von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen Formulare sowie die Geburtsurkunde mit.
Sollten Sie bis 24.03.2023 kein Anschreiben erhalten haben, obwohl Sie ein für 2024 schulpflichtiges Kind haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen