Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes, gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass das seitherige Mitglied der Gemeindevertretung
ihr Mandat niedergelegt hat.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen auf dem Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) hat
das Mandat erworben.
Ich weise darauf hin, dass hiergegen von jeder/jedem Wahlberechtigten binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden kann.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen einzulegen.
Ober-Mörlen, 29.02.2024