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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Fastnachtsumzug in Ober-Mörlen am Sonntag, den 2. März 2025

Gemäß § 45 Abs. 3 StVO ergeht nach Anhörung der Polizei und des Straßenbaulastträgers folgende Anordnung:

Die Ortsdurchfahrt der B 275 wird wegen des Fastnachtsumzugs

am Sonntag, den 02.03.2025, in der Zeit von 11:30 bis 20:00 Uhr

voll gesperrt.

Die Umleitung des Verkehrs erfolgt innerörtlich.

Zugweg:

Frankfurter Straße - Usinger Straße - Lekkerkerkplatz - Taunusstraße - Frankenstraße - Karlstraße - Ludwigstraße - Taunusstraße - Schulstraße - Zwetschengasse - Frankfurter Straße - Mühlgasse - Hintergasse - Elisabethenstraße - Nauheimer Straße - Borngasse - Belsgasse - Usinger Straße (Zugauflösung Ecke Hasselhecker Straße)

Die Zugaufstellung erfolgt ab 10:00 Uhr im Bereich Taunusstraße / Zwetschengasse / Schulstraße / Ludwigstraße.

Für den Busverkehr werden in der Zeit von 11:30 - 20:00 Uhr Ersatzhaltestellen eingerichtet:

  • Richtung Usingen: Usagasse / Frankfurter Straße
  • Richtung Bad Nauheim: Gartenstraße (Höhe Friedhofsparkplatz)
  • Beide Richtungen: Usinger Straße, oberhalb der Usatalhalle

Entlang des Zugweges sowie entlang der Umleitungsstrecke wird Haltverbot angeordnet.

Wir weisen darauf hin, dass verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

In der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr sind alle Zufahrten zum Veranstaltungsgelände aus Sicherheitsgründen gesperrt. Auch in den angrenzenden Straßen ist die Zu- und Abfahrt in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt möglich - auch für Anwohner. Wir bitten alle Anwohner, sich frühzeitig auf diese Einschränkungen einzustellen und ihre Fahrzeuge gegebenenfalls außerhalb des betroffenen Bereichs abzustellen.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde