Für den Bereich des Schiedsamtes in Ortenberg ist, da die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes und seiner Stellvertreterin im Juni 2024 abläuft, eine Neuwahl erforderlich.
Für die Dauer einer Amtszeit von fünf Jahren sind durch die Stadtverordnetenversammlung eine Schiedsfrau / ein Schiedsmann und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter neu zu wählen.
Die von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Personen werden vom Vorstand des Amtsgerichtes Büdingen bestätigt.
Das Schiedsamt ist zuständig für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist interessierten Personen mit Wohnsitz in Ortenberg die Möglichkeit zu geben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und dann für fünf Jahre für den Schiedsamtsbezirk Ortenberg als Schiedsfrau oder Schiedsmann ehrenamtlich tätig zu sein.
Bewerberinnen oder Bewerber sollten das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre sein. Weiterhin ist im Bewerbungsprozess die Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
Die weiteren Voraussetzungen für die Eignung zum Amt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes können im Internet unter www.schiedsamt.de nachgelesen werden.
Interessierte Einwohner bitten wir, sich spätestens bis zum 01. Juli 2024 beim Magistrat der Stadt Ortenberg, Hauptamt, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, schriftlich zu bewerben. Die Bewerbung kann auch elektronisch unter hauptamt@ortenberg.net erfolgen.
63683 Ortenberg, 16.05.2024