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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Bürgermeisterin der Stadt Ortenberg als örtliche Ordnungsbehörde

Allgemeinverfügung zum Verbot von Zweck - und Reisigfeuern in der Stadt Ortenberg

Auf Grund des § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ergeht auf Grund der derzeitigen Witterung und den Einschätzungen des Deutschen Wetterdienstes zur Wald- und Graslandfeuer-Gefahrenlage zum Schutz der Allgemeinheit vor Wald- und Flächenbränden folgende Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Ortenberg:

1.

Das Abbrennen von Zweck- und Reisigfeuern nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen wird untersagt.

2.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 02.07.2023.

Sollte sich die Witterungslage zwischenzeitlich nachhaltig ändern, kann obenstehende Allgemeinverfügung vorzeitig außer Kraft gesetzt werden.

Die Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde

Ortenberg, den 15.06.2023

i.A.
gez. Wagner
Leiter Haupt- und Ordnungsbehörde