Titel Logo
Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 13/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grabschmuck an Baumgräbern und Urnenwänden - Hinweis der Friedhofsverwaltung

Hinweis der Friedhofsverwaltung

Bereits in den vergangenen Ausgaben des Stadtkuriers haben wir freundlich darauf hingewiesen, den Grabschmuck aufgrund der anstehenden Mähsaison zu entfernen. Wir möchten Ihnen heute einen Auszug aus der Friedhofsordnung der Stadt Ortenberg an die Hand geben.

Zu den Urnenwänden: § 28 (5)

„Vor den Urnenwänden dürfen nur Gestecke sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden müssen. Blumengestecke oder Schalen dürfen nur zum Geburts- oder Sterbetag vor der Urnenanlage abgestellt werden und müssen nach spätestens 4 Wochen durch die Angehörigen abgeräumt werden.“

Zu den Baumgrabstätten: § 31 (6)

„Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet. Der Grabschmuck darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle abgelegt werden.“ Wir bitten Sie als Angehörige nun nochmals, die genannten Grabstätten nur gemäß unserer Friedhofsordnung zu gestalten und auf eine rechtzeitige eigenständige Beseitigung zu achten! Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen oder Kränze und persönlichen Gegenstände ohne Ankündigung beseitigen.