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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters der Stadt Ortenberg als örtliche Ordnungsbehörde

Allgemeinverfügung zum Verbot von Zweck-

und Reisigfeuern in der Stadt Ortenberg

Auf Grund des § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ergeht auf Grund der derzeitigen Witterung und den Einschätzungen des Deutschen Wetterdienstes zur Wald- und Graslandfeuer-Gefahrenlage zum Schutz der Allgemeinheit vor Wald- und Flächenbränden folgende Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Ortenberg:

1.

Das Abbrennen von Zweck- und Reisigfeuern nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen wird untersagt.

2.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 15.07.2025.

Sollte sich die Witterungslage zwischenzeitlich nachhaltig ändern, kann obenstehende Allgemeinverfügung vorzeitig außer Kraft gesetzt werden.

Ortenberg, den 30.06.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
i.A. gez. Wagner
Leiter Haupt- und Ordnungsbehörde