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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 13/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verbot von Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Der Wetteraukreis hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Gewässer erlassen. Ab sofort und bis einschließlich 31. Oktober 2026 - oder bis auf Widerruf - ist es verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen.

Was ist verboten?

Jegliches Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Das Verbot gilt auch für Anlieger, also Eigentümer von Grundstücken direkt am Gewässer. Schläuche, Pumpen und andere Entnahmevorrichtungen müssen entfernt werden. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen kleiner Mengen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).

Warum ist das notwendig?

Die langanhaltende Trockenheit hat zu kritisch niedrigen Wasserständen geführt. Dadurch sind Fische, Kleintiere und Pflanzen in den Gewässern gefährdet, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer ist beeinträchtigt und es besteht die Gefahr, dass durch zusätzliche Entnahmen der Mindestabfluss nicht mehr gewährleistet werden kann.

Um die ökologische Stabilität der Gewässer zu sichern, ist ein umfassendes Entnahmeverbot notwendig.

In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern keine Gefahr für das Allgemeinwohl besteht.

Die Einhaltung des Verbots wird überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100 000 Euro geahndet werden.