Frau Ute Arendt-Söhngen, Ortenberger Straße 4, 63683 Ortenberg, hat ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg niedergelegt.
Gemäß § 34 KWG rückt somit vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der noch nicht berufene Bewerber nach.
Da Herr Jochen Heyermann auf sein Mandat verzichtet hat, rückt der nachfolgende Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Frau Yvonne Geiseler
Hanauer Straße 21
63683 Ortenberg-Gelnhaar
nach.
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Herr Markus Bäckel, Borngasse 5, 63683 Ortenberg, verliert sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg zum 13.07.2024.
Gemäß § 34 KWG rückt somit vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Ortenberg (FWG) der noch nicht berufene nachfolgende Bewerber
Herr Reinhard Stephan
Ludwig-Pfeiffer-Straße 8
63683 Ortenberg
nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
63683 Ortenberg, den 01.08.2024