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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ortenberg

Feststellung des Ausscheidens aus dem Ortsbeirat Effolderbach und Nachrückens in den Ortsbeirat Effolderbach

Herr Markus Bäckel, Borngasse 5, 63683 Ortenberg, verliert sein Mandat für den Ortsbeirat Effolderbach zum 13.07.2024.

Gemäß § 34 KWG rückt somit vom Wahlvorschlag der Kandidatenliste für Effolderbach (KfE) der noch nicht berufene nachfolgende Bewerber

Herr Claus Mark Oehlbrecht

Breslauer Straße 16

63683 Ortenberg

nach.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

63683 Ortenberg, den 01.08.2024

gez.
Lars Wagner
Gemeindewahlleiter