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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Ortenberg

Bebauungsplan „An der Sandkaute“ in der Gemarkung Ortenberg

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 den Bebauungsplan „An der Sandkaute“ in der Gemarkung Ortenberg gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung tritt gem. § 10 (3) Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Planungsunterlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Str. 2, 63683 Ortenberg (Bauabteilung, Zimmer 107) während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Gemäß § 10a BauGB werden die Planunterlagen auch digital im Bürger-GIS des Wetteraukreises (gis.wetterau.de/GISWetterau/Themenkarte Bebauungspläne) eingestellt.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Abb.: Satzungsgebiet Bebauungsplan „An der Sandkaute“ in der Gemarkung Ortenberg

Ortenberg, den 26.08.2023

gez. Ulrike Pfeiffer-Pantring, Bürgermeisterin