Titel Logo
Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorarbeiten nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

B275 Ortsumgehung Ortenberg-Selters

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung und Baurechtschaffung für das o.g. Vorhaben wird von Hessen Mobil in Kooperation mit der Stadt Ortenberg durchgeführt. Auf Grund § 16a Fernstraßengesetz (FStrG) wird folgende Duldungsverfügung öffentlich bekanntgemacht:

Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten B275 Ortsumgehung Ortenberg-Selters floristische und faunistische Kartierungen

im Zeitraum vom 19.02.2024 bis 31.12.2024

durchgeführt werden.

Zur Durchführung der Kartierungen müssen vorhandene Wege und Straßen begangen sowie Flurstücke (auch diejenigen, die sich in Privateigentum befinden) betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden. Die Kartierungen dienen der Vorbereitung der Planung, durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens rechtzeitig geltend gemacht werden. Da die genannten Kartierungen im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a FStrG verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden durch ein von der Stadt Ortenberg beauftragtes Planungsbüro durchgeführt. Sollte Ihr Grundstück verpachtet sein, teilen Sie uns unter der unten angegebenen Adresse bitte Name, Anschrift und Telefonnummer des Pächters mit.

Eine Übersichtskarte, aus der der Korridor des Untersuchungsbereiches ersichtlich ist, kann aufgrund der Größe und des Umfangs in dieser Bekanntmachung nicht abgedruckt werden. Ebenso ist es nicht möglich, die Gesamtheit der den Korridor umfassenden Fluren und Flurstücke in dieser Bekanntmachung abzudrucken.

Es besteht die Möglichkeit, die Übersichtskarte sowie die Flurstücksliste auf der Internetseite der Stadt Ortenberg unter folgender Internetadresse aufzurufen und einzusehen: https://www.ortenberg.net/bekanntmachungen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Duldungsverfügung gemäß § 16a FStrG kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Hessen Mobil, Dezernat 04, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden,

Tel: 0611 366-0, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Regelungen des § 17e FStrG bleiben hiervon unberührt.

63683 Ortenberg, 20.01.2024

gez. Ulrike Pfeiffer-Pantring, Bürgermeisterin