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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 20/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bauleitplanung der Stadt Ortenberg: Bebauungsplan „In der Lache - Ergänzung“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 19.09.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „In der Lache - Ergänzung“ beschlossen. Allgemeines Planziel ist die Errichtung eines Wohnhauses zur Abrundung des Ortsrandes im Sinne einer Nachverdichtung sowie die planungsrechtliche Sicherung eines bestehenden Wohnhauses.

Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Erschließungstechnischer Überprüfung sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird bis einschließlich 10. November auf der Internetseite der Stadt Ortenberg unter der Rubrik „Politik & Verwaltung/Stadtverwaltung/Bebauungspläne“ veröffentlicht. Die Planunterlagen können in Papierform in der Stadtverwaltung Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12.30 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden (Zimmer 107). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Diese sollten elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.