Gemäß §§ 1 und 4 der SperrV wird für die Dauer des Kalten Marktes von Freitag, 24.10.2025 bis Dienstag, den 28.10.2025, die allgemeine Sperrzeit für den Bereich der Gemarkung Ortenberg wie folgt vorverlegt bzw. festgesetzt:
| Freitag, den 24.10.2025 | auf 02:00 Uhr |
| Samstag, den 25.10.2025 | auf 02:00 Uhr (Sommerzeit) |
| Sonntag, den 26.10.2025 | auf 02:00 Uhr |
| Montag, den 27.10.2025 | auf 24:00 Uhr |
| Dienstag, den 28.10.2025 | auf 24:00 Uhr |
Begründung:
Anlässlich der Durchführung des Kalten Marktes in Ortenberg ist sowohl den Interessen der Besucher und Marktbeschicker/Veranstalter an einem abendlichen Marktbetrieb als auch dem Interesse der Anwohner auf eine geregelte Nachtruhe Rechnung zu tragen. Die o.g. Festsetzungen stellen nach unserer Auffassung einen geeigneten Ausgleich der Interessenbereiche dar. Darüber hinaus ist die Vorverlegung der Sperrzeiten aus Gründen der allgemeinen Sicherheit der Veranstaltung geboten.