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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ortenberg

über die Vorverlegung der Sperrzeit für die Kernstadt Ortenberg während der Dauer des Kalten Marktes

Gemäß §§ 1 und 4 der SperrV wird für die Dauer des Kalten Marktes von Freitag, 24.10.2025 bis Dienstag, den 28.10.2025, die allgemeine Sperrzeit für den Bereich der Gemarkung Ortenberg wie folgt vorverlegt bzw. festgesetzt:

Freitag, den 24.10.2025

auf 02:00 Uhr

Samstag, den 25.10.2025

auf 02:00 Uhr (Sommerzeit)

Sonntag, den 26.10.2025

auf 02:00 Uhr

Montag, den 27.10.2025

auf 24:00 Uhr

Dienstag, den 28.10.2025

auf 24:00 Uhr

Begründung:

Anlässlich der Durchführung des Kalten Marktes in Ortenberg ist sowohl den Interessen der Besucher und Marktbeschicker/Veranstalter an einem abendlichen Marktbetrieb als auch dem Interesse der Anwohner auf eine geregelte Nachtruhe Rechnung zu tragen. Die o.g. Festsetzungen stellen nach unserer Auffassung einen geeigneten Ausgleich der Interessenbereiche dar. Darüber hinaus ist die Vorverlegung der Sperrzeiten aus Gründen der allgemeinen Sicherheit der Veranstaltung geboten.

i.A.
Wagner (OAR)
Leiter Haupt- und Ordnungsbehörde