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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 20/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Die Stadt Ortenberg sucht zum 1. Januar 2026 eine Ortsgerichtsschöffin oder einen Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Ortenberg



Die Stadt Ortenberg sucht zum 1. Januar 2026 eine Ortsgerichtsschöffin oder einen Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Ortenberg

Für den Ortsgerichtsbezirk Ortenberg ist eine Ortsgerichtsschöffin / ein Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichtes neu zu besetzen.

Was sind überhaupt Ortsgerichte?

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur im Bundesland Hessen gibt. Entgegen dem Namen wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, werden durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und durch das zuständige Amtsgericht ernannt.

Die wichtigsten Aufgaben eines Ortsgerichtsschöffen sind:
  • Schätzungen: Er hilft bei der Schätzung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Immobilien. Dies ist oft bei Erbschaften, Kaufverträgen oder Zwangsversteigerungen notwendig.
  • Beglaubigungen: Er kann Unterschriften und Abschriften von Dokumenten beglaubigen, ähnlich wie ein Notar, aber in einem begrenzten Rahmen.
  • Nachlassangelegenheiten: Er wirkt bei der Sicherung des Nachlasses (Erbe) mit, wenn der Erbe nicht bekannt ist oder Minderjährige betroffen sind. Dazu gehört die Aufnahme von Nachlassinventaren.
  • Grenzfeststellungen: Er unterstützt bei der Vermessung und Feststellung von Grundstücksgrenzen, um Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu klären.
Für diese Rolle suchen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, die:
  • Zeitlich flexibel und nach Möglichkeit mobil sind.
  • Allgemeines Vertrauen genießen und ein gutes Ansehen in der Gesellschaft haben.
  • Keine Vorstrafen haben sich nichts zuschulden kommen lassen.
  • Ihren Hauptwohnsitz in Ortenberg haben.
  • Keine Rechtsangelegenheiten als Anwalt oder Notar geschäftsmäßig ausüben.
  • Nicht als Richter tätig sind.

Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Hat eine Bewerberin/ein Bewerber das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Dauer der Amtszeit auf 5 Jahre begrenzt.

In der Bewerbung sollten folgende Unterlagen enthalten sein:

- Anschreiben, Lebenslauf (Werdegang), polizeiliches Führungszeugnis, weitere Zeugnisse und Bescheinigungen, um Ihre Qualifikationen zu belegen.

Interessierte Bürgerinnen oder Bürger werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail spätestens bis zum 17.11.2025 beim Magistrat der Stadt Ortenberg - Lauterbacher Straße 2 - 63683 Ortenberg - oder per Mail unter: hauptamt@ortenberg.net einzureichen.