Die Stadt Ortenberg sucht zum 1. Januar 2026 eine Ortsgerichtsschöffin oder einen Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Ortenberg
Für den Ortsgerichtsbezirk Ortenberg ist eine Ortsgerichtsschöffin / ein Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichtes neu zu besetzen.
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur im Bundesland Hessen gibt. Entgegen dem Namen wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, werden durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Hat eine Bewerberin/ein Bewerber das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Dauer der Amtszeit auf 5 Jahre begrenzt.
- Anschreiben, Lebenslauf (Werdegang), polizeiliches Führungszeugnis, weitere Zeugnisse und Bescheinigungen, um Ihre Qualifikationen zu belegen.
Interessierte Bürgerinnen oder Bürger werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail spätestens bis zum 17.11.2025 beim Magistrat der Stadt Ortenberg - Lauterbacher Straße 2 - 63683 Ortenberg - oder per Mail unter: hauptamt@ortenberg.net einzureichen.