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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ortenberg

über die Vorverlegung der Sperrzeit für die Kernstadt Ortenberg

während der Dauer des Kalten Marktes

Gemäß §§ 1 und 4 der SperrV wird für die Dauer des Kalten Marktes von Freitag, 25.10.2024 bis Dienstag, 29.10.2024, die allgemeine Sperrzeit für den Bereich der Gemarkung Ortenberg wie folgt vorverlegt bzw. festgesetzt:

Freitag, den 25.10.2024

auf 02.00 Uhr

Samstag, den 26.10.2024

auf 02.00 Uhr (Sommerzeit)

Sonntag, den 27.10.2024

auf 24.00 Uhr (Winterzeit)

Montag, den 28.10.2024

auf 02.00 Uhr

Dienstag, den 29.10.2024

auf 24.00 Uhr

Begründung:

Anlässlich der Durchführung des Kalten Marktes in Ortenberg ist sowohl den Interessen der Besucher und Marktbeschicker/Veranstalter an einem abendlichen Marktbetrieb als auch dem Interesse der Anwohner an einer geregelten Nachtruhe Rechnung zu tragen. Die o.g. Festsetzungen stellen nach unserer Auffassung einen geeigneten Ausgleich der Interessenbereiche dar. Darüber hinaus ist die Vorverlegung der Sperrzeiten aus Gründen der allgemeinen Sicherheit der Veranstaltung geboten.

i.A.
Wagner (OAR)
Leiter Haupt- und Ordnungsbehörde