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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Ortenberg

Bebauungsplan „Rauher Berg - 1. Änderung“ im Stadtteil Gelnhaar

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 19.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Rauher Berg - 1. Änderung“ beschlossen.

Der „Rauher Berg e.V.“ plant die Errichtung eines neuen Gebäudes mit Veranstaltungssaal, Großküche und Hofladen. Zusätzlich sind 8 Tiny-Häuser geplant. Da die Festsetzungen des alten Bebauungsplans teilweise der aktuellen Hochbauplanung widersprechen, soll der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang soll das gesamte Gelände des Rauhen Berges überplant und der Bebauungsplan insgesamt an die inzwischen eingetretene städtebauliche Entwicklung angepasst und aktualisiert werden. Dabei sollen auch Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die 1. Änderung überplant den Geltungsbereich des Ursprungsplans vollständig, so dass dieser ersetzt wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1 teilweise, 26, 27/3, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 32/1, 32/3, 33, 34, 35/3, 36/3, 36/6, 37, 42, 43 teilweise, in der Flur 5, Gemarkung Gelnhaar mit einer Größe von 8,15 ha (siehe folgende Abbildung - ohne Maßstab).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan-Vorentwurf

vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024

auf der Internetseite der Stadt Ortenberg unter der Rubrik „Politik & Verwaltung/ Stadtverwaltung/Bebauungspläne“ veröffentlicht wird.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

63683 Ortenberg, 09.12.2023

Der Magistrat der Stadt Ortenberg
gez. Ulrike Pfeiffer-Pantring, Bürgermeisterin