Titel Logo
Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Garten- und Pflanzenabfall darf nicht mehr verbrannt werden

Bisher war es in Ortenberg möglich, Garten- und Pflanzenabfälle zu verbrennen, sofern diese auf außerhalb der bebauten Ortslagen gelegenen Grundstücken angefallen sind und bestimmte Abstände eingehalten wurden. Das wird nun anders. Eine Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist ab dem neuen Jahr grundsätzlich nicht mehr zulässig. Das ist in der neuen Abfallsatzung der Stadt Ortenberg geregelt. Jegliche Zweckfeuer gelten abgesehen von zu begründenden und genehmigten Einzelfällen nun als Ordnungswidrigkeiten.

Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten sind demnach immer einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Sie müssen über die Biotonne oder über den Recyclinghof entsorgt werden. Hiervon ausgenommen ist nur eine Verwertung durch Eigenkompostierung.

Wer künftig ausnahmsweise ein Zweckfeuer durchführen möchte, muss dies im Vorfeld beim Ordnungsamt der Stadt Ortenberg beantragen und begründen. Genehmigungen können nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden. Informationen dazu erteilt das Ordnungsamt der Stadt Ortenberg.