Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 19.03.2024 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Rauher Berg - 1. Änderung“ beschlossen.
Der „Rauher Berg e.V.“ plant die Errichtung eines neuen Gebäudes mit Veranstaltungssaal, Großküche und Hofladen. Zusätzlich sind 8 Tiny-Häuser geplant. Da die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans teilweise der aktuellen Hochbauplanung widersprechen, soll der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang soll das gesamte Gelände des Rauhen Berges überplant und der Bebauungsplan insgesamt an die inzwischen eingetretene städtebauliche Entwicklung angepasst und aktualisiert werden. Dabei sollen auch Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die 1. Änderung überplant den Geltungsbereich des Ursprungsplans vollständig, so dass dieser ersetzt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1 teilweise, 26, 27/3, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 32/1, 32/3, 33, 34, 35/3, 36/3, 36/6, 37, 42, 43 teilweise, in der Flur 5, Gemarkung Gelnhaar mit einer Größe von 8,15 ha (siehe folgende Abbildung).
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
auf der Internetseite der Stadt Ortenberg unter der Rubrik „Politik & Verwaltung/ Stadtverwaltung/Bebauungspläne“ veröffentlicht werden.
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Ortenberg wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
| 1. | Umweltbericht mit | |
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| - | Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes |
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| - | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgraden der Umweltprüfung |
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| - | Bestandsaufnahme der von der Planung voraussichtlich erheblich betroffenen Umweltbelange (Schutzgebiete, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Mensch und Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter) |
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| - | Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter |
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| - | Ermittlung des Eingriffes in Natur und Landschaft (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) mit Darlegung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. |
| 2. | Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen: | |
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| - | Pflanzung und Pflege von Streuobstwiesen |
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| - | Gabionen |
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| - | Außenbeleuchtung (Insektenschutz) |
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| - | Bodenschutz |
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| - | Bodendenkmalschutz |
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| - | Kampfmittel |
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| - | Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung |
| Es wird darauf hingewiesen, | |
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, |
| - | dass die Planunterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen. |
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
63683 Ortenberg, 23.03.2024