Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bei den Baumgrabstätten der Grabschmuck entfernt werden muss, da die Mähsaison auf den Friedhöfen der Stadt Ortenberg bald startet. Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf Grabplatten von Baumgrabstätten ist laut Friedhofssatzung nicht gestattet.