Mit Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen ist zum 23. Dezember 2025 die Anzeigepflicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes durch nicht-gewinnorientierte Organisationen und Initiativen entfallen. Dies betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen und ehrenamtliche Zusammenschlüsse.
Durch den Wegfall der Anzeige entfällt auch die Weiterleitung an Ordnungsamt, die Stadtpolizei, die Lebensmittelüberwachung und die Landespolizei.
Um Vereine und Initiativen weiterhin bestmöglich zu unterstützen, weist die Stadt Ortenberg darauf hin, dass bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige Abstimmung mit dem Ordnungsamt hilfreich sein kann.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein bei Veranstaltungen mit
Eine freiwillige Kontaktaufnahme bietet Vereinen und Initiativen die Möglichkeit,
Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht verfolgt das Land Hessen das Ziel, ehrenamtliches Engagement und Vereinsveranstaltungen von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Gleichzeitig entfällt damit auch die automatische Information der zuständigen Behörden über entsprechende Veranstaltungen.
Die Stadt Ortenberg setzt daher weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen und Initiativen und bietet bei Bedarf Unterstützung und Beratung an.