- Tapinoma Magnum -
Auf Grundlage des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie §§ 9 und 2 der Schädlingsbekämpfungsverordnung erlässt die Stadt Ortenberg folgende Allgemeinverfügung:
Ab dem 08. Mai 2025 werden durch das von der Stadt Ortenberg beauftragte Institut für Schädlingskunde, Reinheim, Begehungen im Stadtteil Wippenbach durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist die Erfassung der Ausbreitung des Schädlings Tapinoma-Magnum, dessen Nachweis in diesem Bereich erfolgt ist.
Die Begehungen erstrecken sich sowohl auf öffentliche als auch private Grundstücke. Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, das Betreten ihrer Grundstücke durch die beauftragten Fachkräfte zu gestatten und zu dulden.
Die Maßnahme dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Schädlings. Die Begehungen erfolgen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften und mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung zu ergreifen.
Diese Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gemacht und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ortenberg, Haupt- und Ordnungsamt, erhoben werden.
Diese Verfügung gilt bis zum Abschluss der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Änderungen oder Ergänzungen werden gesondert bekannt gegeben.
Im Auftrag