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Ortenberger Stadtkurier
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als zehn Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen längstens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Ihr Ansprechpartner: Einwohnermeldeamt - Fundbüro, Frau Betz, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, Tel. 06046/8000-18. Übrigens: Sie können auch online nach Ihren verlorenen Gegenständen suchen.

Fundsachen werden versteigert

Das Fundbüro der Stadt Ortenberg versteigert im Internet unter www.zoll-auktion.de Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und bei denen der Finder keinen Anspruch angemeldet hat. Bürgerinnen und Bürger können sich nach einer einfachen Registrierung an den Auktionen beteiligen. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das Fundbüro verpflichtet, gefundene Gegenstände längstens ein halbes Jahr aufzubewahren. Meldet der Finder keinen Anspruch auf die Fundsache an, kann eine Verwertung der Fundsache erfolgen. Diese Verwertung erfolgt unter www.zoll-auktion.de.