Wie wirken sich externe Planungskosten bei der Einrichtung von PV-Anlagen auf Liegenschaften der Gemeinde Petersberg auf deren Wirtschaftlichkeit aus?
Die Gemeinde Petersberg ist bei der Errichtung von PV-Anlagen - wie bei allen anderen Baumaßnahmen - an die Vergabeverordnung des Landkreises gebunden. Für die fachgerechte Planung, Erarbeitung der Vergabeunterlagen und Umsetzung von PV-Anlagen sind zwingend externe Fachplanungen erforderlich.
Für die konkrete Planung und Umsetzung von PV-Anlagen sind folgende externe Fachplaner notwendig:
| • | Statiker (zur Prüfung der Dachlasten und Tragfähigkeit) |
| • | Fachplaner Elektrotechnik / PV-Anlagen (für Elektroplanung, Netzanschluss, Zählerschrank, Mittelspannungstechnik, für Anlagenauslegung, Verschattungsanalyse, Eigenverbrauchsoptimierung) |
| • | Fachplaner Brandschutz (zur Sicherstellung der brandschutzrechtlichen Anforderungen) |
| • | Fachplaner für Blitz- und Überspannungsschutz |
| • | ggf. Dachdeckermeister (bei Dachsanierungen oder Dachdurchdringungen) |
| • | ggf. Architekt (bei denkmalgeschützten Gebäuden) |
Diese Fachplanungen erfordern spezifische Qualifikationen, Zulassungen und Haftungsübernahmen, die die Gemeindeverwaltung nicht erbringen kann und darf. Die Vergabeverordnung des Landkreises regelt dabei die ordnungsgemäße Beauftragung dieser Leistungen.
Die externen Planungskosten liegen in der Regel bei 10-20% der Gesamtinvestitionskosten und sind integraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie verlängern die Amortisationszeit der Anlage entsprechend, sind aber unverzichtbar für:
| • | Rechtssichere und fachgerechte Umsetzung |
| • | Einhaltung aller technischen Normen und Vorschriften |
| • | Gewährleistung und Haftungsabsicherung |
| • | Optimale Anlagenauslegung und maximale Erträge |
| • | Sicherstellung der Förderfähigkeit |
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne Planungskosten würde ein falsches Bild der tatsächlichen Projektkosten vermitteln. Planungskosten sind unvermeidbare Investitionsbestandteile, die bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden müssen.
Eine Umsetzung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden ohne externe Fachplaner ist aus oben genannten Gründen nicht möglich.