Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 12/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE PETERSBERG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65

„Wohnentwicklung im Dillenroth“

in Gemeinde Petersberg

Bekanntmachung des Beschlusses über die erneute Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) in Verbindung mit §§ 3 (2) BauGB und § 4(2) BauGB.

Erneute Offenlegung

In der Sitzung vom 04.03.2026 hat der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr den Beschluss über die erneute Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) in Verbindung mit §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 40/14, Flur 2, Gemarkung Petersberg mit einer Fläche von ca. 2.875 m².

Das Plangebiet ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abb. 1:

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 „Wohnentwicklung im Dillenroth“ im Ortsteil Petersberg (unmaßstäblich, genordet)

Ziel des Bebauungsplanes:

Da nur noch ein unbebautes Grundstück im Verlauf der Straße „Im Dillenroth“ besteht, hat sich die Gemeinde Petersberg auf Antrag des Grundstückseigentümers und Bauherren entschieden, zur Deckung des in der Gemeinde Petersberg bestehenden dringenden Wohnbedarfs den vorhandenen Bebauungsplan durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 12 Wohneinheiten sowie zwei Doppelhäusern mit je 2 Wohneinheiten (gesamt 4 WE) in Petersberg "Im Dillenroth 2" zu schaffen. Aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung an die Kerngemeinde Petersberg ist eine Nachverdichtung sinnvoll, damit die gute soziale Infrastruktur mit u. a. Kindergärten, Schulen, Nahversorgungszentrum usw. genutzt werden können.

Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a Abs. 2 BauGB im sog. beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden. Demnach entfällt für Bebauungs-pläne nach § 13a BauGB zur „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Überwachung nach § 4c BauGB entfällt ebenfalls im beschleunigten Verfahren.

Aufgrund von Anregungen und Hinweisen wurde das Vorhaben überarbeitet, so dass die erneute Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich ist.

Im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB können die Entwürfe des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltsteckbrief

von Montag, den 23.03.2026

bis einschl. Freitag, den 24.04.2026

im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

Montag - Freitag

von 08:00 Uhr

-

12:00 Uhr

von 13:30 Uhr

-

15:30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

von 14:00 Uhr

-

18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg (gemeinde@petersberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Wohnentwicklung im Dillenroth“ vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter www.petersberg.de (Rubrik: Leben & Wohnen/ Bauen in Peterberg/Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Petersberg, den 18.03.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Brandes
Bürgermeisterin