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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 12/2026
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Sven Haustein (CDU-Fraktion) vom 25.02.2026 "Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten im Rechtsstreit FDP-Fraktion./. Sven Haustein"

1.

Ist der Gemeinde Petersberg eine Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts oder der erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.06.2024 zum o.g. Verwaltungsstreitverfahren mit dem Az. 3 L 116/24.KS bekannt und durch wen wurde dieser mitgeteilt?

Der erwähnte Kostenfestsetzungsbeschluss ist der Gemeinde nicht bekannt. Kenntnis über eine Verfahrensgebühr in Höhe von 399,00 Euro erlangte die Gemeinde ausschließlich dadurch, dass diese im Rahmen der Fraktionsmittelabrechnung der FDP-Fraktion für das Jahr 2024 vorgelegt wurde. Der Gemeinde sind direkt keine Kosten entstanden.

2.

Hat die Gemeinde Petersberg auf die durch die FDP-Fraktion zu tragenden Verfahrenskosten zum o.g. Verwaltungsverfahren mit dem Az. 3 L 116/24.KS Zahlungen an die FDP-Fraktion oder an das Verwaltungsgericht geleistet (z.B. im Sinne von Aufwands-, Personal- und oder Sach- und Dienstleistungserstattungen)?

Nein. Die Gemeinde hat keine über die regulären Fraktionsmittel hinausgehende Zahlungen an die FDP-Fraktion geleistet, auch Verwaltungsgerichtskosten hatte die Gemeinde in diese Zusammenhang direkt nicht.

3.

Hat die Gemeinde Petersberg im Zusammenhang mit dem unter Nr. 2 genannten Verfahren außergerichtliche Kosten der FDP-Fraktion erstattet?

Nein.

4.

Wenn ja, in welcher Höhe wurden etwaige Zahlungen an die FDP-Fraktion oder das Verwaltungsgericht geleistet? Sind die Kosten vollständig oder nur anteilig (Angabe in %) übernommen worden?

Siehe Frage 1.

5.

Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind diese Kosten übernommen worden bzw. die Erstattungen gezahlt worden?

Siehe Frage 1 und 2.

6.

Wenn ja, sind die Erstattungszahlungen durch den Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung beschlossen worden?

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7.

Wenn nein, gab es ein Ersuchen/Antrag der FDP-Fraktion die Verfahrenskosten - vollständig oder anteilig - durch die Gemeinde Petersberg sich erstatten zu lassen bzw. dass selbige übernommen werden?

Nein.