1. | Ist der Gemeinde Petersberg eine Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts oder der erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.06.2024 zum o.g. Verwaltungsstreitverfahren mit dem Az. 3 L 116/24.KS bekannt und durch wen wurde dieser mitgeteilt? |
Der erwähnte Kostenfestsetzungsbeschluss ist der Gemeinde nicht bekannt. Kenntnis über eine Verfahrensgebühr in Höhe von 399,00 Euro erlangte die Gemeinde ausschließlich dadurch, dass diese im Rahmen der Fraktionsmittelabrechnung der FDP-Fraktion für das Jahr 2024 vorgelegt wurde. Der Gemeinde sind direkt keine Kosten entstanden.
2. | Hat die Gemeinde Petersberg auf die durch die FDP-Fraktion zu tragenden Verfahrenskosten zum o.g. Verwaltungsverfahren mit dem Az. 3 L 116/24.KS Zahlungen an die FDP-Fraktion oder an das Verwaltungsgericht geleistet (z.B. im Sinne von Aufwands-, Personal- und oder Sach- und Dienstleistungserstattungen)? |
Nein. Die Gemeinde hat keine über die regulären Fraktionsmittel hinausgehende Zahlungen an die FDP-Fraktion geleistet, auch Verwaltungsgerichtskosten hatte die Gemeinde in diese Zusammenhang direkt nicht.
3. | Hat die Gemeinde Petersberg im Zusammenhang mit dem unter Nr. 2 genannten Verfahren außergerichtliche Kosten der FDP-Fraktion erstattet? |
Nein.
4. | Wenn ja, in welcher Höhe wurden etwaige Zahlungen an die FDP-Fraktion oder das Verwaltungsgericht geleistet? Sind die Kosten vollständig oder nur anteilig (Angabe in %) übernommen worden? |
Siehe Frage 1.
5. | Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind diese Kosten übernommen worden bzw. die Erstattungen gezahlt worden? |
Siehe Frage 1 und 2.
6. | Wenn ja, sind die Erstattungszahlungen durch den Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung beschlossen worden? |
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7. | Wenn nein, gab es ein Ersuchen/Antrag der FDP-Fraktion die Verfahrenskosten - vollständig oder anteilig - durch die Gemeinde Petersberg sich erstatten zu lassen bzw. dass selbige übernommen werden? |
Nein.