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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 12/2026
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Thomas Stegmann (FDP-Fraktion) vom 26.02.2026 „Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Petersberg und Kommunaler Wärmeplan für die Gemeinde Petersberg"

Im Februar 2026 wurde den Gremien das „Integrierte Klimaschutzkonzept der Gemeinde Peters berg“ und im Dezember 2025 der „Kommunale Wärmeplan für die Gemeinde Petersberg“ vorge stellt. Bei beiden Konzepten/Plänen erfolgte eine Beauftragung externer Firmen; hierzu folgende Fragen:

A.

1.

Wie hoch sind die Kosten für die Beauftragung der Firma „För Bexx Kommunalberatung und Ingenieurbüro“ (Klimaschutzkonzept)?

Die Kosten betrugen insgesamt 20.000,00 Euro. Der Betrag wird mit einer Förderquote von 70% gefördert (siehe Punkt B.1.).

2.

Wie hoch sind die Kosten für die Beauftragung der Firma „Mobilitätswerk GmbH, Zukunfts[planungs]werk“ (Kommunaler Wärmeplan)?

Die Auftragssumme beträgt 77.201,25 Euro. Eine abschließende Rechnungsstellung ist noch nicht erfolgt. Der Betrag wird mit einer Förderquote von 90% gefördert (siehe Punkt B.2.).

3.

In welcher Form berücksichtigt die Beauftragung externer Firmen seitens der Verwaltung den am 22.12.2025 in der Gemeindevertretung unter TOP 9.21.1 mehrheitlich getroffenen Beschluss, die im HH-Plan-Entwurf 2026 geplanten Kosten für „sonstige weitere Fremdleistungen“ (155.000 EUR) zu streichen?

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 (TOP 12.9.2) beschlossen, dass bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts die Förderung des Bundes „Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement“ der sog. „Kommunalrichtlinie“ herangezogen werden soll. Die Beauftragung des Ingenieurbüros FörBexx GmbH, Bestensee im Zuge der Erstellung des Klimaschutzkonzepts erfolgte am 25.06.2025 vor diesem Hintergrund, da bei der Fördermaßnahme auch die Hinzuziehung externer Dienstleistender zu verschiedenen Zwecken, beispielsweise der Berechnung von Potenzialen und Szenarien, der Maßnahmenbewertung sowie der professionellen Prozessunterstützung, förderfähig ist.

Die Beauftragung des Büros Mobilitätswerk GmbH, Dresden mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgte am 12.11.2024 zur Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 21.09.2023 (TOP 16.4). Demnach wurde der Gemeindevorstand damit beauftragt, umgehend die erforderlichen Maßnahmen für die Grundlagen einer kommunalen Wärmeplanung in Petersberg zu ergreifen.

Die Beauftragung der beiden externen Firmen steht somit weder im Zusammenhang mit den im Entwurf des Haushaltsplans 2026 beantragten sonstigen weiteren Fremdleistungen noch mit der von der Gemeindevertretung beschlossenen Streichung dieser Mittel.

B.

1.

Welche Förderung in welcher Höhe erwartet die Gemeindeverwaltung für die Erstellung und Fortschreibung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“? Welche Förderung ist bereits zugesagt, welche steht ggf. noch aus? Auf S. 7 unter Punkt 2.5 des Klimaschutzkonzeptes wird von einer bewilligten Förderung für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch den „Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG)“ gesprochen - in welcher Höhe in EUR erfolgte die Förderung?

Entsprechend der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 21.07.2022 (TOP 12.9.2) wurde auf Grundlage der sog. „Kommunalrichtlinie“ am 01.11.2022 eine Bundesförderung für das Vorhaben „Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Petersberg durch einen Klimaschutzmanager“ beantragt. Mit Bescheiden vom 22.10.2024, 23.04.2025 und 12.11.2025 wurde diese durch die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin gewährt. Die Förderquote liegt bei 70 Prozent. Die Gesamtsumme der Zuwendung beträgt bis zu 147.093,00 Euro.

2.

Welche Förderung in welcher Höhe erwartet die Gemeindeverwaltung für die Erstellung und Fortschreibung des „Kommunalen Wärmeplans“? Welche Förderung in welcher Höhe ist bereits zugesagt, welche steht ggf. noch aus? Auf S. 3 des Wärmeplans wird angegeben, dass Mittel für die Planung vom BMUKN bereit gestellt worden seien, und der Verwaltung ein „Zuwendungsbescheid der 90%-Förderung“ vorliege; wie hoch in EUR beträgt die Zuwendung?

Auf Grund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 21.09.2023 (TOP 16.4) wurde auf Grundlage der sog. „Kommunalrichtlinie“ am 19.10.2023 eine Bundesförderung für das Vorhaben „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Petersberg“ beantragt. Mit Bescheiden vom 28.06.2024, 19.06.2025 und 07.11.2025 wurde diese durch die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin gewährt. Die Förderquote liegt bei 90 Prozent. Die Gesamtsumme der Zuwendung beträgt bis zu 103.500,00 Euro.