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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 14/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2023

der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 22.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  35.142.500,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  36.028.600,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -886.100,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.000,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  8.500,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -7.500,00 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  -893.600,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  650.200,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  4.407.500,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.927.000,00 EUR

mit einem Saldo von —  -1.519.500,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  522.500,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -522.500,00 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von  —  -1.391.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden keine Kredite veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 3,93 Mio. EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer

a)

für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

365 %

2) Gewerbesteuer 357 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Petersberg, den 22.12.2022

DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Froß
Bürgermeister

LANDRAT  —  Fulda, 13. März 2023

DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

3.330.000,-- Euro

(in Worten: „drei Millionen dreihundertdreißigtausend Euro“)

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg enthält einen Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.930.000,-- Euro. Hiervon sind gemäß § 102 Abs. 4 HGO nur 3.330.000,-- Euro genehmigungsbedürftig. Weitere Ausführungen sind der Haushaltsverfügung zu entnehmen.

Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO

2.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ im Betriebszweig „Parkhaus“ vorgesehenen Kredite in Höhe von

250.000,-- Euro

(in Worten: „zweihundertfünfzigtausend Euro“)

In Vertretung
S i e g e l
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom

06. April 2023 bis 14. April 2023

während der Dienststunden in den Verwaltungsräumen „Am Rathausplatz 1“, 36100 Petersberg im Zimmer 1.14 der Fachbereichsleitung der Finanzen zu jedermanns Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Daniel Freidhof unter 0661/6206-28 oder d.freidhof@petersberg.de.

Dienststunden:

Montag - Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Montag zusätzlich

13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

14.00 - 18.00 Uhr

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Haushalt über die Seite www.petersberg.de in der Rubrik Rathaus-Gemeindefinanzen einzusehen.

Petersberg, den 31. März 2023

DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Froß
Bürgermeister