Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 22.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 35.142.500,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 36.028.600,00 EUR
mit einem Saldo von — -886.100,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.000,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 8.500,00 EUR
mit einem Saldo von — -7.500,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von — -893.600,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 650.200,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.407.500,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.927.000,00 EUR
mit einem Saldo von — -1.519.500,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 522.500,00 EUR
mit einem Saldo von — -522.500,00 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von — -1.391.800,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden keine Kredite veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 3,93 Mio. EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1) | Grundsteuer |
|
| a) | für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 332 % |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 365 % |
| 2) | Gewerbesteuer | 357 % |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Petersberg, den 22.12.2022
LANDRAT — Fulda, 13. März 2023
DES LANDKREISES FULDA
als Behörde der Landesverwaltung
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
3.330.000,-- Euro
(in Worten: „drei Millionen dreihundertdreißigtausend Euro“)
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg enthält einen Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.930.000,-- Euro. Hiervon sind gemäß § 102 Abs. 4 HGO nur 3.330.000,-- Euro genehmigungsbedürftig. Weitere Ausführungen sind der Haushaltsverfügung zu entnehmen.
Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO
2.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ im Betriebszweig „Parkhaus“ vorgesehenen Kredite in Höhe von
250.000,-- Euro
(in Worten: „zweihundertfünfzigtausend Euro“)
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom
06. April 2023 bis 14. April 2023
während der Dienststunden in den Verwaltungsräumen „Am Rathausplatz 1“, 36100 Petersberg im Zimmer 1.14 der Fachbereichsleitung der Finanzen zu jedermanns Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Daniel Freidhof unter 0661/6206-28 oder d.freidhof@petersberg.de.
Dienststunden:
| Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Montag zusätzlich | 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | 14.00 - 18.00 Uhr |
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Haushalt über die Seite www.petersberg.de in der Rubrik Rathaus-Gemeindefinanzen einzusehen.
Petersberg, den 31. März 2023