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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 14/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Mandatsverzicht in der Betriebskommission des Eigenbetriebs Gemeindewerke Petersberg

Herr Herbert Kraft hat mit am 30.03.2023 beim Unterzeichner eingegangenem Schreiben auf sein Mandat in der Betriebskommission der Gemeindewerke Petersberg verzichtet.

Gemäß § 55 Abs. 4 HGO, § 33 Abs. 1 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass Herr Herbert Kraft als sachkundiger Bürger aus der Betriebskommission des Eigenbetriebs Gemeindewerke Petersberg ausscheidet. Die Stelle bleibt mangels Nachrücker/in gem. § 34 Abs. 1 S. 2 HGO bis zum Ende der Wahlzeit unbesetzt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 KWG gegeben.

Insbesondere kann jede/jeder Wahlberechtigte/-r innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, den 30. März 2023

gez. Hintze,
Vorsitzender der Gemeindevertretung Petersberg