Herr Matthias Mackrodt hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er mit Wirkung vom 31. März 2024 auf sein Mandat im Ortsbeirat Steinau verzichtet.
Ich habe demgemäß festgestellt, dass Herr Mackrodt mit Ablauf des 31.03.2024 aus dem Ortsbeirat Steinau ausgeschieden ist und als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlichen Wählereinheit (CWE) zur Kommunalwahl am 14.03.2021 Herr Jürgen Lederer, Auersbergstraße 4, 36100 Petersberg, mit Wirkung vom 01.04.2024 in den Ortsbeirat Steinau nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsbehelfe der §§ 25 ff. des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wählberechtigte gegen die getroffene Feststellung binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Einspruch beim besonderen Wahlleiter der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, den 02.04.2024