Frau Cornelia Emmert hat mir gegenüber unwiderruflich schriftlich erklärt, dass sie ihre Wahl zur Gemeindevertreterin der Gemeinde Petersberg nicht annimmt.
Gemäß § 34 Abs. 1, 3 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass Frau Christina Axt aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Kommunalwahl vom 15.03.2026 in die Gemeindevertretung Petersberg nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzulegen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, d. 26.03.2026