Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 die Beschlüsse zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Hutweide“ im Ortsteil Petersberg gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden in der Gemeindezeitung am 10.10.2018 (Jg. 40, Nr. 41) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Teilgeltungsbereich 1 der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Osten der Ortslage Petersberg im nordwestlichen Anschluss an die Landesstraße 3174. Die nördliche Begrenzung bildet der Friedrich-Fröbel-Weg und die nordwestliche die Wohnbebauung im Bereich „Igelstück“. Im Südwesten grenzt zunächst Offenland an das Plangebiet an, darüber hinaus befindet sich die Sportanlage im Bereich „Landwehr“. Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Der Planänderungsbereich umfasst die Kindertagesstätte, das geplante Wohngebiet „Hutweide“ sowie Flächen für die Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Teilgeltungsbereich 2 mit einer Fläche von ca. 1,45 ha befindet sich nördlich des Teilgeltungsbereiches 1, die nördliche Begrenzung bildet die Margretenhauner Straße. Der Bereich wird zukünftig als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Die Lage und Abgrenzung der beiden Planänderungsgebiete ist in der nachstehenden Abbildung 1 dargestellt.
| Abbildung 1: | Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersberg - Abbildung vor Planänderung (unmaßstäbliche Abbildung, genordet) |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59.2 „Wohngebiet Hutweide“ im Ortsteil Petersberg befindet sich im Bereich des zuvor beschriebenen Teilgeltungsbereiches 1 der Änderung des Flächennutzungsplanes und umfasst in der Gemarkung Petersberg, Flur 6, die Flurstücke 1/2 und 2/1 (jeweils: Friedrich-Fröbel-Weg, teils), 3/4 (Radweg, teils), 4/3 (Graben, teils), 22/10 (Billèrer Straße, teils), 43/4 (Sabinanigoer Straße, teils), 45/1 (teils), 46/2 (Radweg, teils), 75/4 (L 3174, teils), 80/3, 81/2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha, die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der nachstehenden Abbildung 2 dargestellt.
| Abbildung 2: | Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59.2 „Wohngebiet Hutweide“ im Ortsteil Petersberg (unmaßstäbliche Abbildung, genordet) |
Planerisches Ziel
Der Ortsteil Petersberg ist im Regionalplan Nordhessen als „Wohnsiedlungsschwerpunkt“ ausgewiesen, dem Ortsteil kommt somit eine besondere Bedeutung für die Ausweisung von Wohnstätten zu.
Aktuell stehen der Gemeinde Petersberg im Kernortsteil Petersberg keine vermarktbaren Wohnbaugrundstücke zur Verfügung, ungeachtet dessen verzeichnet die Gemeinde weiterhin eine sehr hohe Nachfrage, die durch Maßnahmen der Innenentwicklung (z. B. Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung) nicht gedeckt werden kann. Zur Deckung dieses dringenden Wohnbedarfes wird daher die Ausweisung eines neuen Baugebietes in Petersberg erforderlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Auf Grundlage der bereits in 2018 und 2022 vollzogenen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Erstellung eines Lärmgutachtens, liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Petersberg wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
| [1] | Umweltbericht zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 59.2 „Wohngebiet Hutweide“ im Ortsteil Petersberg. |
| [2] | Landschaftsplan der Gemeinde Petersberg von 2003 (auf Nachfrage einsehbar). |
| [3] | Gutachten des TÜV Hessen zum Bebauungsplan Nr. 59 „Hutweide“, vom 01.03.2019 (Nr. T 1246 Rev. 1). |
| [4] | Eingegangene Stellungnahmen (Stn.) aus der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in [1], [3] und [4] (Stn. Landkreis Fulda, FD: Bauen und Wohnen vom 06.11.2018, Stn. Regierungspräsidium Kassel - Immissionsschutz vom 05.11.2018; Stn. Handwerkskammer Kassel vom 07.11.2018):
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Geruchs- und Lärmimmissionen, Sichtbarkeit in der Landschaft, Naherholung sowie zur Siedlungsentwicklung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen finden sich in [1], [2] und [4] (Stn. Regierungspräsidium Kassel - Obere Naturschutzbehörde vom 19.10.2018; Stn. Landkreis Fulda, FD: Bauen und Wohnen vom 06.04.2022; Stn. AGN - Umweltzentrum Fulda vom 07.04.2022):
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutzgebieten, Lebensraumpotential, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Artenschutz und Habitatstrukturen, Eingriffsregelung sowie zu Maßnahmen zur Beleuchtungsregelung und Vogelschlag.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in [1], [2] und [4] (Stn. Landkreis Fulda, FD: Bauen und Wohnen vom 06.11.2018; Stn. Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld e.V. vom 31.10.2018; Stn. Regierungspräsidium Darmstadt - Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen vom 02.11.2018 und vom 31.03.2022; Stn. Regierungspräsidium Kassel, Dez. Bodenschutz/Altlasten vom 31.10.2018 und vom 08.04.2022):
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologischen Grundlagen, Bodenarten, Altlasten (u.a. Vorhandensein von Kampfmitteln), Flächennutzung, Trinkwasserschutzgebiete, Schutz von Oberflächengewässer und Maßnahmen zum Schutz des Bodens.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima, Luft und Immissionen finden sich in [1], [2], [3] und [4] (Stn. Landkreis Fulda, FD: Bauen und Wohnen vom 06.11.2018 und vom 06.04.2022, Stn. Regierungspräsidium Kassel - Immissionsschutz vom 05.11.2018 und vom 11.04.2022; Stn. Handwerkskammer Kassel vom 07.11.2018):
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimadaten, Luftqualität, Immissionen und Emissionen, Vermeidung fossiler Brennstoffe.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgütern Kultur- und Sachgüter finden sich in [1] und [2]:
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Beachtung von denkmalschutzrechtlichen Belangen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in [1] und [2]:
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vielfalt, Eigenart, Einsehbarkeit, Naturnähe und Erholungsfunktion.
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 59.2 „Wohngebiet Hutweide“ im Ortsteil Petersberg, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der o.a. umweltrelevanten Daten liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung, kann der Entwurf der Planungen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Donnerstag den 27. April 2023 bis einschl.
Mittwoch den 31. Mai 2023
im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:
| Montag-Donnerstag | von 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
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| von 14:00 Uhr | - | 15:30 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | von 15:30 Uhr | - | 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg (gemeinde@petersberg.de) bzw. beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „18. FNPÄ und BBP Nr. 59.2 - 2. Auslegung“ vorgebracht werden.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter „www.petersberg.de“ (Rubrik: Leben&Wohnen/Bauen in Petersberg/Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Hofmann, aus 35410 Hungen übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Petersberg, 19.04.2023