Herr Peter Scheel hat mir gegenüber unwiderruflich schriftlich erklärt, dass er seine Wahl zum Gemeindevertreter der Gemeinde Petersberg und zum Mitglied des Ortsbeirats Petersberg nicht annimmt.
Gemäß § 34 Abs. 1, 3 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass aufgrund der jeweiligen Wahlvorschläge der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) zur Kommunalwahl vom 15.03.2026 Frau Melanie Pfalzgraf in die Gemeindevertretung Petersberg und Herr Oliver Bajunović in den Ortsbeirat Petersberg nachrücken.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirks innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzulegen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, d. 13.04.2026