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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 16/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren im Ortsbeirat Steinau

Herr Simon Niewelt hat mir gegenüber unwiderruflich schriftlich erklärt, dass er seine Wahl zum Mitglied des Ortsbeirats Steinau nicht annimmt.

Gemäß § 34 Abs. 1, 3 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) zur Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Steinau vom 15.03.2026 Herr Benjamin Roth in den Ortsbeirat Steinau nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirks innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzulegen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, d. 13.04.2026

- gez. G. Hillenbrand -
Besonderer Wahlleiter