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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 17/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren in der Gemeindevertretung Petersberg

Herr Peter Ceming hat mir gegenüber unwiderruflich schriftlich erklärt, dass er seine Wahl zum Gemeindevertreter der Gemeinde Petersberg nicht annimmt.

Gemäß § 34 Abs. 1, 3 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) zur Gemeindewahl vom 15.03.2026 Herr Sebastian Schäfer in die Gemeindevertretung Petersberg nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirks innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzulegen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, d. 16.04.2026

- gez. G. Hillenbrand -
Besonderer Wahlleiter