Frau Christine Salomon hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie die Wahl zur Gemeindevertreterin nicht annimmt.
Ich stelle daher hiermit fest, dass als nächster nicht berufener Kandidat des Wahlvorschlags der FDP zur Gemeindewahl vom 15.03.2026 Herr Wolfgang Schad in die Gemeindevertretung Petersberg nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, den 21.04.2026