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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 19/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren im Ortsbeirat Steinau

Herr Kai-Uwe Abersfelder hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er aufgrund seiner Wahl in den Gemeindevorstand Petersberg auf sein Mandat im Ortsbeirat Steinau verzichtet.

Ich stelle daher hiermit fest, dass Herr Abersfelder aus dem Ortsbeirat Steinau ausscheidet und als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der CDU zur Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Steinau vom 15.03.2026 Herr Johannes Mollenhauer in den Ortsbeirat Steinau nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, den 24.04.2026

gez. G. Hillenbrand
Besonderer Wahlleiter