Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl.2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 22.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 38.971.100,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 42.890.700,00 EUR
mit einem Saldo von — -3.919.600,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,00 EUR
mit einem Saldo von — 0,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von — -3.919.600,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -2.530.300,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.847.500,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 10.524.000,00 EUR
mit einem Saldo von — -7.676.500,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 4.500.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 694.000,00 EUR
mit einem Saldo von — 3.806.000,00 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf
des Haushaltsjahres von — -6.220.800,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung der geplanten Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 4,74 Mio. EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1) | Grundsteuer |
| a) | für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 332 % | |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 % |
2) | Gewerbesteuer | 380 % |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Petersberg, 22.01.2026 — DER GEMEINDEVORSTAND
— gez. Brandes
— Bürgermeisterin
Fulda, 29. April 2026
LANDRAT DES LANDKREISES FULDA
als Behörde der Landesverwaltung
G E N E H M I G U N G
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
4.500.000,-- Euro
(in Worten: „vier Millionen fünfhunderttausend Euro“)
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
4.740.000 Euro
(in Worten: „vier Millionen siebenhundertvierzigtausend Euro“)
Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO
3.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.900.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million neunhunderttausend Euro“)
S i e g e l
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026 wird auf der Homepage der Gemeinde Petersberg www.petersberg.de in der Rubrik Rathaus/Gemeindefinanzen veröffentlicht.
Petersberg, den 06. Mai 2026