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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 19/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl.2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 22.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  38.971.100,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  42.890.700,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -3.919.600,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0,00 EUR

mit einem Saldo von  —  0,00 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  -3.919.600,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  -2.530.300,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.847.500,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  10.524.000,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -7.676.500,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  4.500.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  694.000,00 EUR

mit einem Saldo von  —  3.806.000,00 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf

des Haushaltsjahres von  —  -6.220.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung der geplanten Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 4,74 Mio. EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1)

Grundsteuer

a)

für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

350 %

2)

Gewerbesteuer

380 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Petersberg, 22.01.2026  —  DER GEMEINDEVORSTAND

 —  gez. Brandes

 —  Bürgermeisterin

Fulda, 29. April 2026

LANDRAT DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

4.500.000,-- Euro

(in Worten: „vier Millionen fünfhunderttausend Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.740.000 Euro

(in Worten: „vier Millionen siebenhundertvierzigtausend Euro“)

Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO

3.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.900.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million neunhunderttausend Euro“)

In Vertretung

S i e g e l

Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2026 wird auf der Homepage der Gemeinde Petersberg www.petersberg.de in der Rubrik Rathaus/Gemeindefinanzen veröffentlicht.

Petersberg, den 06. Mai 2026

DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Brandes
Bürgermeisterin