Wie uns der Netzbetreiber Tennet informiert, ist Tennet aufgrund der aktuellen Situation und der - speziell in den Wintermonaten - zu erwartenden Gasmangellage, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert worden, die wichtigsten Stromkreisverbindungen unseres Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten.
Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Dabei kann die Höherauslastung in einem solchen Fall auch über die bisherige höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus erfolgen (BT-Drs. 20/3497, S. 42).
Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der zulässigen Betriebsspannung. Diese Höherauslastung möchte Tennet mittels witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB) auf den nachfolgenden Stromkreisen und o. g. Leitung umsetzen:
Stromkreis Mecklar - Dipperz 1 geplante Stromerhöhung von derzeit 2.616 A auf max. 4.000 A
Stromkreis Mecklar - Dipperz 2 geplante Stromerhöhung von derzeit 2.616 A auf max. 4.000 A
Diese Stromleitung (hier rot markiert) verläuft auch durch die Gemeinde Petersberg.
Die temporäre Höherauslastung wird voraussichtlich über die Dauer der in Kraft getretenen Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve
(Stromangebotsausweitungsverordnung - StaaV) und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2024 umgesetzt.
Bei Fragen dazu kann man sich an das Tennet-Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung wenden.