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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung Petersberg über die Bürgermeisterdirektwahl

Gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterdirektwahl in der Gestalt der Hauptwahl vom 08.10.2023 und der Stichwahl vom 05.11.2023 wurden keine Einsprüche erhoben.

Die Gemeindevertretung Petersberg hat daher in ihrer Sitzung am 21.12.2023 die Bürgermeisterdirektwahl vom 08.10.2023 und die Stichwahl vom 05.11.2023 für gültig erklärt.

Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten und der Aufsichtsbehörde gem. § 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu. Die allgemeinen Vorschriften über das verwaltungsgerichtliche Verfahren finden mit der Maßgabe Anwendung, dass die Klage gegen die Gemeindevertretung Petersberg zu richten ist und gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Petersberg ein Vorverfahren (Widerspruch) nicht stattfindet. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41-43, 34119 Kassel schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten einzureichen. Sie muss den Kläger, die Beklagte sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Petersberg, den 28.12.2023

gez. G. Hillenbrand
Besonderer Wahlleiter