1. | Es finden sich diverse Leerzeilen in den investiven Einzahlungen (z.B. Produkt 54101: Ortsdurchfahrt Böckels oder Anteil Landkreis Rad-Gehwegneubau M 38 Kreisel EDAG) und auch im Investitionsprogramm (z.B. Produkt 12601: Grunderwerb für Anbau des Feuerwehrgerätehauses Steinau). Welche Zahlen müssen hier genannt werden? |
In den Leerzeilen der investiven Einzahlungen waren Beträge in den Haushalten der Vorjahre eingetragen (z.B. M 38 Kreisel im Jahr 2022; für Ortsdurchfahrt Böckels im Haushaltsplan 2023 für das Jahr 2025). Im Haushaltsplan 2025 sind keine Beträge vorgesehen, die Zeilen bleiben entsprechend leer oder können gelöscht werden.
Aufgrund der Aufschiebung des Anbaus des Feuerwehrgerätehauses Steinau ist auch der Grunderwerb vorerst nicht notwendig. Nach Abschluss des BEP soll eine erneute Bewertung der Maßnahme durchgeführt werden. Die Zeile bleibt entsprechend leer.
2. | Wann findet die Beschaffung der im Haushalt 2024 verankerten Smart-TVs in den Dorfgemeinschaftshäusern Steinau und Marbach statt? |
Steinau: Der Ortsbeirat Steinau hat in seiner Sitzung am 19.11.2024, TOP 2, empfohlen, den Smart-TV nicht für das Haushaltsjahr 2025 einzuplanen und vorerst zurückzustellen.
Marbach: Um kostengünstigere Angebote zu erhalten, wird das Gerät für das DGH Marbach in Verbindung mit einem Konferenzsystem für das Rathaus angeschafft. Hierfür finden derzeit noch Abstimmungstermine statt. Da das Konferenzsystem erst für das Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan geplant ist, kann die Anschaffung erst nach der Genehmigung des Haushaltes durch den Landkreis stattfinden.
3. | Wie weit ist die Umsetzung der WLAN-Einrichtung in den DGHs Marbach und Steinau und wie und wann soll die Einrichtung in den anderen DGHs umgesetzt werden? |
Die Access-Points für die DGHs Steinau, Götzenhof und Marbach sind angeschafft. Die Verkabelung sowie das Anbringen der Gerätekomponenten soll durch Mitarbeiter des Bauhofs erfolgen. Dies ist derzeit aus Kapazitätsgründen noch nicht erfolgt. Die Ausführung ist für Anfang 2025 vorgesehen.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 sind für die WLAN-Ausstattungen der weiteren DGHs entsprechende Mittel eingestellt. Sofern diese Mittel im Haushaltsplan bestätigt werden, kann nach Haushaltsgenehmigung im Jahr 2025 die Umsetzung erfolgen.
4. | Es werden im Haushaltsplan 2025 nicht mehr - wie in den letzten Jahren immer üblich - in den Produkten die Stellenanteile der Verantwortlichen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen genannt. Dies anzugeben, dient der Übersichtlichkeit und Transparenz, die wir aus den letzten Jahren gewohnt waren. Daher bitten wir um eine Auflistung und Ergänzung im Haushaltsplan. |
Die Stellenanteile der Verantwortlichen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kein Pflichtbestandteil der Teilergebnishaushalte. Die Nachbarkommunen bilden das auch nicht ab. Aufgrund der unterjährigen internen Umsetzungen und Änderungen der Produktzuordnungen oder Stellenanteile der Mitarbeiter ist die Pflege dieser Daten sehr zeitintensiv, auch können Stellvertreterregelungen nicht abgebildet werden.
| 5. | Produkt „Büro der Bürgermeisterin“ (11103) | |
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| a) | Warum steigen unter dem Produkt die Personalaufwendungen von knapp 240.000 € im Jahr 2023 auf geplante Kosten von knapp 320.000 € im Jahr 2025? |
Der Jahresabschluss 2023 weist im Produkt 11103 als Jahresergebnis 239.519,76 € aus. Diese Zahl ist aktuell noch vorläufig. Der Planansatz für das Jahr 2023 betrug 260.100,00 €. Aufgrund des Tarifabschlusses vom 23.04.2023, welcher eine durchschnittliche Erhöhung um 11,5% mit sich brachte, stieg der Haushaltsplanansatz für die Personalaufwendungen im genannten Produkt für das Jahr 2024 bereits auf 272.500,00 €.
Die weitere Steigerung im Jahr 2025 auf nunmehr 319.800 € bedeutet im Vergleich zum Planansatz 2024 Mehraufwendungen in Höhe von 47.300,00 €.
Diese begründen sich wie folgt:
Die aufgrund einer Elternzeit im Vorzimmer entstandene vorübergehende Vakanz wurde mit zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen abgedeckt, die komplett dem Produkt 11103 zugeordnet worden sind. Die Stelle der in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin ist hingegen zu 50% dem Produkt 11103 und zu 50% dem Produkt 11102 zugewiesen. Diese Aufteilung lässt sich derzeit aber nicht entsprechend umsetzen, da die im Produkt 11102 geleisteten Tätigkeiten nicht einer einzigen Person des Vorzimmers zugeordnet werden können.
Den für 2025 geplanten Mehraufwendungen im Produkt 11103 sind daher zunächst zum Teil ersparte Aufwendungen im Produkt 11102 in Höhe von etwa 30.000,00 € gegenüberzustellen. Es handelt sich also lediglich um eine Verschiebung der Kosten.
Die übrigen Mehraufwendungen beruhen zum einen auf der wegen der anstehenden Tarifverhandlungen eingerechneten Steigerung von 3% und zum anderen auf persönlichen tarif-/besoldungsrechtlichen Merkmalen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht weiter ausgeführt werden.
| b) | Warum sind in diesem Produkt insgesamt die Aufwendungen so angestiegen? |
35.000 € für amtliche Bekanntmachungen wurden 2023 im Produkt 11102 verbucht und sind ab 2025 auf Produkt 11103 übertragen worden. Hierbei handelt es sich die Gemeindezeitung. Diese ist bislang stets im Büro des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin redaktionell betreut worden, sodass eine Zuordnung in diesem Produkt sinnvoll erscheint. Es handelt sich dabei also lediglich um eine Verschiebung der Kosten im Haushaltsplan.
Mit der Erhöhung der Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit um 6500 € soll einem gestiegenen Informations- und Transparenzbedarf der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen werden, indem verschiedene Medienformate und somit auch verschiedene Zielgruppen angesprochen werden.
| 6. | Produkt „Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz“ (12601) | |
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| a) | Warum steigen unter dem Produkt die Punkte „sonstige weitere Fremdleistungen“ (38.300 € in 2023 auf geplante 72.500 € in 2025) und „Instandhaltung von KFZ“ (25.700 € in 2023 auf geplante 50.300 € in 2025) so übermäßig an? |
Auf dem Produktsachkonto 12601.6139 sind zusätzlichen 50.000 € eingeplant für die Maßnahmen des Katastrophenschutzes, die auf die Kommunen zukommen.
Der pauschale Ansatz für KFZ-Reparaturen im Bereich Feuerwehr beträgt für 2025 43.000 €. Dazu kommen noch einzelne beantragte Maßnahmen wie die Reparatur der Schiebeklappe im LF 2016 FFW Petersberg-Mitte (5.000 €) sowie Einbau der Airline-Schienen im Feuerwehrfahrzeug der FFW Steinhaus (2.300 €).
Im Jahr 2024 sind Stand 04.12.2024 40.000 € verausgabt.
| b) | Wofür werden in diesem Bereich 5.000 € für Öffentlichkeitsarbeit und 15.000 € für „Sonstige Aufwendungen für Repräsentation“ eingesetzt? |
Für die 5.000 € soll Werbung für die Freiwillige Feuerwehr durchgeführt werden, um mehr Mitglieder zu gewinnen.
Bei dem Ansatz von 15.000 € handelt es sich um einen Übertragungsfehler. Der Haushaltsansatz soll 1.500 € betragen. Die Mittel werden für die Ehrenabzeichen der Feuerwehrangehörigen verwendet werden.
7. | Warum steigen im Produkt „Aufgaben im Rahmen der Orts- und Regionalplanung“ (51101) die Kosten für „sonstige weitere Fremdleistungen“ von ca. 8.000 € im Jahr 2023 auf geplante Kosten in Höhe von 270.000 € im Jahr 2025? |
Unter dem Konto „Sonstige weitere Fremdleistungen“ werden im Produkt 51101 vor allem die Honorare von Planungsbüros zur Durchführung von Bauleitplanverfahren verbucht. Die für das Jahr 2025 veranschlagten Mittel von 270.000,00 € werden dementsprechend mit einer Summe von insgesamt ca. 110.000,00 € zur Umsetzung der bereits beauftragten Verfahren (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7, „Haunesee“, OT Marbach, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9, „Die Trift II“, OT Steinhaus (inkl. der 32. Änderung des Flächennutzungsplans) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14, „Am Hofgut“, OT Margretenhaun (inkl. der 33. Änderung des Flächennutzungsplans)) sowie mit einer Summe von ca. 110.000,00 € zur Beauftragung weiterer Verfahren (u. a. ist die Entwicklung eines Neubaugebiets im Ortsteil Marbach, die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung des Ortsteils Horwieden und die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung eines Gewerbebetriebs in Böckels (inkl. der Änderung des Flächennutzungsplans) geplant) benötigt. Eine Summe von ca. 50.000,00 € ist außerdem für die Vorbereitung und Beauftragung der Neufassung des gemeindlichen Flächennutzungsplans vorgesehen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2023 bereitgestellten Mittel bei 55.000,00 € und nicht bei 8.000,00 € lagen. Im Jahr 2024 betrugen sie bereits 80.000,00 €.
Die erneute Erhöhung der beantragten Mittel ist auf Grund der gestiegenen Anzahl an durchzuführenden Bauleitplanverfahren notwendig. Des Weiteren wurde zum 01.01.2021 die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure angepasst, was zu einer deutlichen Kostensteigerung geführt hat.