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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 2/2026
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Zusatzfragen aus Sitzung GVE v. 13.11.2025 zur Anfrage des Gemeindevertreters Christian Bug der CDU-Fraktion zu TOP 16.7“

Frage:

Frau Pfaff stellt für den abwesenden Gemeindevertreter Bug folgende Zusatzfrage:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2024 wurde ein „Zwischenbericht zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Bürgerliste Petersberg vom 11.07.2024 ‚Schulbushaltestelle Böckels‘“ vorgestellt. Hierin heißt es wörtlich: „Für die Entwicklung des Bushäuschens bedarf es zunächst eines Erwerbs der Fläche, da diese sich aktuell nicht in Gemeindebesitz befindet. Da im Zuge der Gehwegerweiterung weitere Grunderwerbsverhandlungen notwendig sind, soll dies aus ressourcenschonenden Gründen gemeinsam angegangen werden.“ (siehe Niederschrift der o. g. Sitzung)

In der Antwort zu meiner Anfrage vom 29.10.25 heißt es „Die Prüfung hat ergeben, dass kein Erwerb möglich ist. Im Zuge der Neuplanung der Straßen ist geplant, eine vorhandene, gemeindeeigene Parkfläche umzusetzen. Sollten doch weitere Flächen benötigt werden, so sind wir bereits in Gesprächen mit dem Eigentümer.“

  1. Wie kommt es zu diesen Widersprüchen?
  2. Wie kann es sein, dass eine (ursprünglich) doch recht kleine Maßnahme mindestens zweieinhalb Jahre bis zur Umsetzung benötigt, wo es hier um den dringend notwendigen Schutz von Kindern geht?
Antwort:
  1. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Anlieger eine Erweiterung seines Gewerbebetriebes beabsichtigt. Damals war noch nicht klar, welche Zufahrtsbreite dafür nötig wird. Durch eine neue Zufahrt über die Parkplätze der Gemeinde ergibt sich eine Verschiebung und Veränderung der Flächen hin zu den Anliegerflächen.
  2. In diesem Ortsbereich findet momentan eine Umplanung der Landesstraße L3429 durch Hessen Mobil statt, in die auch der Bereich der Glascontainer und Buswartehalle mit integriert wird. Die Vorplanung soll der Gemeindeverwaltung im März 2026 vorgelegt werden. Ein fehlender Schutz für die dortigen Kinder oder eine Verkehrsverletzung ist hier nicht festzustellen. Der Unterstand soll lediglich vergrößert werden, damit die Kinder bei schlechtem Wetter Unterschlupf finden.