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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 2/2026
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Thomas Stegmann der FDP-Fraktion vom 17.11.2025 "Soforthilfe-Programm der Landesregierung; 431.153 EUR für Petersberg"

1.

Wie, wann und zu welchem(n) Zweck(en) will der Gemeindevorstand das überwiesene Geld einsetzen?

Die Zuweisung ist einmalig und nicht zweckgebunden. Die Zuweisung verbessert das Ergebnis der Gemeinde Petersberg in der Ergebnisrechnung 2025 und erhöht den Bestand der liquiden Mittel in der Finanzrechnung 2025. Da das Jahresergebnis 2025 voraussichtlich negativ ausfallen wird, verringert diese Soforthilfe das im Jahresabschluss auszuweisende Minus und damit den Abbau des Vermögens der Gemeinde.

2.

Hat diese Soforthilfe i.H. von 431.153 EUR Auswirkungen auf den HH-Entwurf 2026?

Und wenn ja: welchen?

Dadurch, dass die Soforthilfe den Bestand der liquiden Mittel per 31.12.2025 erhöht, erhöht sich die frei verfügbare (ungebundene) Liquidität der Gemeinde. Auf diese frei verfügbaren Mittel wird zurückgegriffen, wenn die Gemeinde einen nicht ausgeglichenen (defizitären) Finanzhaushalt 2026 hat. Dies ist der Fall: Um einen unausgeglichenen Finanzhaushalt auszugleichen, muss die Gemeinde ihr Vermögen weiter abbauen. Die Soforthilfe verringert diesen notwendigen Vermögensabbau bzw. erhöht die liquiden Mittel. Die Verwaltung ist für diese zusätzlichen Einnahmen dankbar. Mit Blick auf die Gesamtsituation ist die Soforthilfe jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein und erweitert den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde keinesfalls spürbar.