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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 2/2026
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage der Gemeindevertreterin Tamara Pfaff der CDU-Fraktion vom 02.12.2025 "Schwimmbad [Produkt 42402]"

1.

Welche konkreten Umbaumaßnahmen sind geplant?

Die vorgesehenen Umbaumaßnahmen umfassen jene Maßnahmen, die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 16.11.2023 abgebildet wurden:

  • Sanierung des Funktionsgebäudes mit sanitären Einrichtungen, Umkleiden, Eingangs- und Kassenbereich sowie Kiosk,
  • Erneuerung der Beckenauskleidung als Edelstahlkomplettauskleidung,
  • Neubau des Planschbeckens,
  • Gestaltung des Nichtschwimmerbeckens in moderner Standardausführung,
  • Erneuerung der Badewasseraufbereitungstechnik in einem neuen Technikgebäude,
  • Erneuerung der Beckenwasserheizung.

2.

Unser Sparantrag zu den Haushaltsberatungen im letzten Jahr wurde abgelehnt. Trotzdem wurde mündlich in der Informationsveranstaltung am 27.11.2025 mitgeteilt, dass einige Maßnahmen wie z.B. eine neue Rutsche gestrichen wurden. Aus den Protokollunterlagen des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Verkehr vom 28.10.2025 ist keine Einschränkung zu erkennen und die Kosten liegen immer noch bei ca. 8 Mio. Euro. Warum werden die im Haushalt eingestellten Gelder nicht reduziert, wenn die geplanten Maßnahmen anscheinend reduziert werden?

Die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Verkehr vom 28.10.2025 sowie der Informationsveranstaltung zum Haushalt vom 27.11.2025 dargestellten Inhalte dienten der Erläuterung und der Auffrischung der bereits 2023 getroffenen Grundsatzentscheidung zugunsten der Standardausführung. Maßnahmen zur Sanierung des Schwimmbades sind seitdem nie gestrichen oder reduziert worden. In der Sitzung wurde allen Mandatsträgern eben jene Pläne dargelegt, erläutert und bestehende Fragen dazu beantwortet.

Zusammengefasst bedeutet dies: Maßgeblich für die Sanierungspläne ist der Beschluss zur Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 16.11.2023. In diesem Beschluss ist eindeutig festgelegt, dass das Nichtschwimmerbecken in moderner Standardausführung umgesetzt wird und gerade nicht in der Variante „Erlebnisbad“ mit neuer 61,00 m langer Halbschalenrutsche.

Die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellten Varianten und Kostenschätzungen lassen erkennen, dass:

  • die Variante „Erlebnisbad“ mit einer neuen 61,00 m langen Halbschalenrutsche mit Herstellungskosten von 681.370,00 € lediglich als nicht beschlossene Vergleichsvariante diente,

  • der Kostenansatz von 313.000,00 € für diese neue Rutsche nie Bestandteil der beschlossenen Kosten war und daher auch nicht aus dem im Haushalt veranschlagten Gesamtvolumen „herausgerechnet“ werden kann,

  • die beschlossene „moderne Standardausführung“ ausdrücklich auf eine neue 61,00 m Rutsche verzichtet und stattdessen die im Jahr 2019 für 85.000,00 € (netto) angeschaffte, kleinere Halbschalenrutsche weiter nutzt.

Da sich der haushaltsrelevante Kostenrahmen bereits auf der beschlossenen Standardvariante ohne neue Rutsche basiert, besteht aus diesem Grund keine Veranlassung, die im Haushalt eingestellten Mittel zu reduzieren.