1. | Warum steigen die „Aufwendungen für andere Beratungsleistungen“ im o.g. Produkt auf 10.000 €, wo wir inzwischen eine Klimaschutzmanagerin und einen Umwelttechniker eingestellt haben? |
Die veranschlagten 10.000 € umfassen Beratungen für Bürger durch einen Energieberater. Diese Beratungen - und damit auch der Ansatz der Mittel - sollen jedoch nur dann tatsächlich in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechende Förderung durch die Landesenergieagentur (LEA) bewilligt wird.
2. | Welche Kosten in diesem Produkt werden vom Bund oder Land durch welches Förderprogramm refinanziert? |
Die geplanten Förderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Konto | Betrag | Förderprogramm |
| 5480 | 85.100,00 € | Bundesförderung Erstellung Klimaschutzkonzept durch den Klimaschutzmanager |
| 5481 | 10.000,00 € | Landesförderung Energieberatungen Bürger |
| 5420 | 60.000,00 € | Bundesförderung Machbarkeitsstudie Wärmenetze |
| 5421 | 168.000,00 € | Landesförderung Planung und Umsetzung Grünflächenpflegekonzept |
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| 8208100 | 90.000,00 € | Bundesförderung kommunale Wärmeplanung |
3. | Wie wirken sich die Planungskosten einzelner Projekte auf die Wirtschaftlichkeit aus? |
Aufgrund der derzeitigen, sehr allgemeinen Formulierung der Frage ist eine konkrete Beantwortung nicht möglich. Insbesondere ist unklar, auf welche Projekte bzw. Maßnahmen und auf welche Form der „Wirtschaftlichkeit“ (z. B. betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich, Amortisationszeiten einzelner Investitionen etc.) abgestellt werden soll.
Wir bitten daher um Präzisierung der Fragestellung, damit eine inhaltlich fundierte und aussagekräftige Antwort gegeben werden kann.