Am 15. Mai 2025 ist die 2. Rate der Wassergebührenabrechnung 2025 zur Zahlung fällig.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass dieser spätestens am 15. Mai 2025 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Zweckverband verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Bitte geben Sie das neue Kassenzeichen bei der Zahlung an!
Beispiel Kassenzeichen: 11*****-7000-00*
Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG | |
| IBAN: | DE58 5306 2350 0000 8104 01 |
| BIC: | GENODEF1PBG |
Sparkasse Fulda | |
| IBAN: | DE78 5305 0180 0027 0003 06 |
| BIC: | HELADEF1FDS |
Wir bitten um Beachtung!