Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 20/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  40.211.000,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  41.360.900,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -1.149.900,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0,00 EUR

mit einem Saldo von  —  0,00 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  -1.149.900,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  569.800,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.039.300,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.788.700,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -4.749.400,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.000.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  544.000,00 EUR

mit einem Saldo von  —  456.000,00 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von  —  -3.723.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung der geplanten Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 9,38 Mio. EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer

a)

für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

350 %

2) Gewerbesteuer  —  380 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Petersberg, 30.01.2025

DER GEMEINDEVORSTAND

gez. Brandes

Bürgermeisterin

LANDRAT  —  Fulda, 9. Mai 2025

DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

G e n e h m i g u n g

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

In Verbindung mit § 3 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.000.000,-- EURO

(in Worten: „eine Million Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

9.380.000,-- Euro

(in Worten: „neun Millionen dreihundertachtzig tausend Euro“)

Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO

3.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ im Betriebszweig „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

750.000,-- Euro

(in Worten: „siebenhundertfünfzigtausend Euro“)

In Vertretung

S i e g e l
gez. Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom

15. Mai 2025 bis 23. Mai 2025

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg im Zimmer 1.14 der Fachbereichsleitung der Finanzen zu jedermanns Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Iryna Erb unter 0661/6206-25 oder i.erb@petersberg.de.

Dienststunden:

Montag - Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Montag zusätzlich

13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

14.00 - 18.00 Uhr

Der Haushaltsplan 2025 ist zudem auf der Internetseite www.petersberg.de in der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice / Rathaus / Gemeindefinanzen / Haushaltspläne“ veröffentlicht.

Petersberg, den 14. Mai 2025

DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Brandes
Bürgermeisterin