Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 40.211.000,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 41.360.900,00 EUR
mit einem Saldo von — -1.149.900,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,00 EUR
mit einem Saldo von — 0,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von — -1.149.900,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 569.800,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.039.300,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.788.700,00 EUR
mit einem Saldo von — -4.749.400,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.000.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 544.000,00 EUR
mit einem Saldo von — 456.000,00 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von — -3.723.600,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung der geplanten Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 9,38 Mio. EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1) Grundsteuer
|
| a) | für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 332 % |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 % |
2) Gewerbesteuer — 380 %
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| Petersberg, 30.01.2025 | DER GEMEINDEVORSTAND gez. Brandes Bürgermeisterin |
LANDRAT — Fulda, 9. Mai 2025
DES LANDKREISES FULDA
als Behörde der Landesverwaltung
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
In Verbindung mit § 3 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.000.000,-- EURO
(in Worten: „eine Million Euro“)
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
9.380.000,-- Euro
(in Worten: „neun Millionen dreihundertachtzig tausend Euro“)
Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO
3.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ im Betriebszweig „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von
750.000,-- Euro
(in Worten: „siebenhundertfünfzigtausend Euro“)
In Vertretung
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom
15. Mai 2025 bis 23. Mai 2025
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg im Zimmer 1.14 der Fachbereichsleitung der Finanzen zu jedermanns Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Iryna Erb unter 0661/6206-25 oder i.erb@petersberg.de.
Dienststunden:
| Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Montag zusätzlich | 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | 14.00 - 18.00 Uhr |
Der Haushaltsplan 2025 ist zudem auf der Internetseite www.petersberg.de in der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice / Rathaus / Gemeindefinanzen / Haushaltspläne“ veröffentlicht.
Petersberg, den 14. Mai 2025