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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 21/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE PETERSBERG

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Haunesee“ im Ortsteil Marbach, Gemeinde Petersberg

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

  2. Bekanntmachung über die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Erstbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und § 4 a Abs. 2 BauGB

zu 1.) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Haunesee“ im Ortsteil Marbach gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich der Ortslage von Marbach.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen in der Gemarkung Marbach (Petersberg), Flur 8,

die Flurstücke 5/2 (tlw. Wegeparzelle), 51/3, 51/4, 52/1, 52/2, 53/4, 53/8/, 53/6, 54/1, 55/3, 55/4, 55/5, 56/1, 56/3, 57/1, 58/1 und 58/2.

In der Gemarkung Steinau (Petersberg), Flur 1 liegen folgende Flurstücke

65/1, 66/1, 66/3 sowie die Wegeparzelle Flurstück 23.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 36,59 ha und ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Haunesee“ im Ortsteil Marbach (unmaßstäblich, genordet)

Ziel der Bebauungsplanänderung:

Der rechtskräftige Bebauungsplan wurde im Jahr 1977 beschlossen. Nach mehreren Planungsänderungen wurden die Anlagen 1983 baulich begonnen und 1989 in Betrieb genommen.

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2021 die Beauftragung eines Entwicklungskonzepts beschlossen. Ziel des Entwicklungskonzeptes soll die Attraktivitätssteigerung des Naherholungsgebietes am Haunestausee sein. Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Marbach soll auf Basis des Entwicklungskonzepts aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden.

Die Realisierung der gesamten Baumaßnahmen, insbesondere des Wegenetzes erfolgte seinerzeit nicht exakt gemäß B-Plan, auch stimmen Nutzungen wie Uferlinien (Wasserfläche/Naturschutzzonen) sowie Nebenanlagen (Spielplatz und Kleinspielplatz) oder die Nutzung für Wassersport nicht mehr mit dem B-Plan überein.

Insbesondere die Sondergebiete a und b „Gaststätte/ Kiosk/ Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber“ will die Gemeinde nun anpassen mit dem Ziel einer ausgewogenen Gesamtentwicklung des Areals.

zu 2. Beteiligung der Öffentlichkeit

In der Sitzung des Bauausschusses vom 07.05.2024 wurde der Beschluss über die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie die Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gefasst.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht liegt gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB öffentlich aus.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Vorentwurf der Planung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Montag, den 03. Juni 2024 bis einschl.

Montag, den 17. Juni 2024

Im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

Montag - Donnerstag

von 08;00 Uhr

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12:00 Uhr

von 14:00 Uhr

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15:30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

von 15:30 Uhr

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18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr

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12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg (gemeinde@petersberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs „2. Änderung des Bebauungsplans Nr.7 „Haunese“ vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter

www.petersberg.de (Rubrik: Leben & Wohnen/ Bauen in Peterberg/Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB)

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Petersberg, den 22.05.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Brandes
Bürgermeisterin