1) | Aus welchem Grund wurden im Frühjahr 2023 die Bäume am Hang gefällt - ohne das mit dem Bau des Radweges im Jahr 2023 begonnen wurde? |
Ursprünglich war geplant, den Radweg M39 im Frühjahr/Sommer 2023 zu bauen. Zur Vorbereitung sind Anfang 2023 Gehölzarbeiten vorgenommen worden, da solche Maßnahmen zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres nicht erlaubt sind. Warum seither nicht mit dem Bau begonnen wurde, liegt an Beschlüssen der Gemeindevertretung. Einerseits hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 21.09.2023, TOP 16.5.1, den Gemeindevorstand aufgefordert, die beabsichtigte Ausführung und Kostenentwicklung des Radweges M39 zu überprüfen und der Gemeindevertretung zur Entscheidung alternative Planungen vorzulegen. Andererseits hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11.05.2023, TOP 3.2, auf Antrag der Fraktion Die Linke.Offene Liste einen Akteneinsichtsausschuss zum Radweg M39 eingerichtet. Dieser hat seine Arbeit am 06.05.2024 abgeschlossen. Bis dahin ruhten die Planungen zum Radweg M39. Die Verzögerung ist deswegen allein auf diese Beschlüsse zurückzuführen. Es ist geplant, den Radweg in diesem Jahr zu bauen.
2) | Wurde die ursprüngliche Planung des Radweges geändert, wenn ja, welche Gründe gab es dafür? |
Ja, dies wurde bereits eingehend in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.11.2023, TOP 12.2, dargelegt. Im Zuge der Abstimmungen mit der Verkehrsinfrastrukturförderung und in Verbindung mit den „Hessischen Qualitätsstandards und Musterlösungen für den Radverkehr“, die vom Ministerium hessenweit verbindlich eingeführt wurden, mussten die Planungen angepasst werden. Es wurde eine 3,00 m breite Querungshilfe in der K165 erforderlich, um die Radfahrer ortsauswärts geschützt auf den einseitigen, hangseitigen Geh- und Radweg leiten zu können. Zusätzlich wurde ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen zur Kreisstraße und ein 0,30 m breiter Sicherheitsstreifen zur Mauer hin gefordert. Dieser Eingriff wirkt sich auf die Art der Stützkonstruktion und der darüberliegenden Ortsstraße „Am Hang“ aus.
3) | Mit welchen Gesamtkosten für den Bau der Maßnahme rechnet die Gemeinde, und welche Zuschüsse erhält die Gemeinde von welchen Stellen? |
Die Gesamtkosten wurden an die aktuelle Marktlage angepasst mit rd. 1.009.000 EUR. Die Fördersumme des Landes Hessen liegt mit 65 Prozent bei rd. 655.800 EUR. Die ungedeckten Restkosten fördert der Landkreis Fulda zu 100 Prozent mit rd. 353.200 EUR.
4) | Plant die Gemeinde vor Beginn der weiteren Maßnahmen des geplanten Radweges die Bürger über den konkreten Verlauf und Bau zu informieren, wenn ja, wann? |
Zunächst einmal muss, wie in 1) ausgeführt, der Akteneinsichtsausschuss seine Tätigkeit abschließen. Sobald der Verwaltung dann ein Bauentwurf durch Hessen Mobil vorgelegt wird, kann eine Vorstellung im Ortsbeirat Marbach erfolgen. Die Verwaltung rechnet, je nach Fortgang des Akteneinsichtsausschusses, damit, dass dieser im Laufe des zweiten Quartals 2024 vorgelegt wird.