In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.März wurde beschlossen, ein Betriebskonzept für ein flexibles ÖPNV-Angebot in der Gemeinde Petersberg zu entwickeln. Die Weiterführung des Anrufsammeltaxi-Angebotes wurde wegen vertraglicher Probleme nicht fortgesetzt.
1) | Hat die Gemeindeverwaltung bereits konkrete Vorstellungen zu den Anforderungen für dieses Betriebskonzept? Wenn ja, welche? |
Die Gemeindevertretung Petersberg hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 (TOP 8.2) den Beschluss zur Entwicklung eines Betriebskonzeptes für ein flexibles ÖPNV-Angebot in der Gemeinde Petersberg auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Verkehr vom 13.03.2024 (TOP 2.2) gefasst. Entsprechend der genannten Empfehlung des Ausschusses soll auf Grundlage des Beschlusses vom 28.03.2023 (TOP 4.2) ein Betriebskonzept für ein flexibles, das Angebot der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda ergänzendes ÖPNV-Angebot für die Gemeinde Petersberg entwickelt werden. Auf Grundlage der zuvor genannten Beschlüsse bestehen somit folgenden Anforderungen an das flexible ÖPNV-Angebot:
Die Betriebszeiten sollen eine Anbindung aller Ortsteile an allen Wochentagen in der Zeit von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr ermöglichen.
Das Angebot soll flexibel sein. Demnach soll es keinen Fahrplan mit vorgegebenen Linienführungen oder Bedienungstaktungen geben.
Es sollen Ziele außerhalb der Gemeinde Petersberg, insbesondere das Zentrum der Stadt Fulda, erreicht werden können.
Im Betriebskonzept sollen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der zuvor genannten Anforderungen durch das Planungsbüro dargestellt, konkrete Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung dieser benannt und verglichen sowie die entstehenden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt werden. Inwieweit dies jeweils möglich sein wird und zielführend ist, muss jedoch noch mit dem zu beauftragenden Planungsbüro abgestimmt werden.
2) | Was hat die Gemeinde bereits unternommen, um das Betriebskonzept zu entwickeln? |
Auf Grundlage der Beschlüsse der gemeindlichen Gremien wurden zunächst die zuvor genannten Anforderungen an das flexible ÖPNV-Angebot zusammengetragen und Zielsetzung der Konzepterstellung definiert. Auf dieser Basis kann nun eine Leistungsbeschreibung für die öffentliche Ausschreibung der Planungsleistung erstellt werden. Diese ist notwendig, um vergleichbare Angebote zu erhalten. Ferner wurde bereits Kontakt mit grundsätzlich geeigneten Planungsbüros aufgenommen, um die Bereitschaft zur Abgabe eines Angebotes abzufragen und weitere Informationen zur Erstellung der Leistungsbeschreibung zu erhalten. Des Weiteren wurde die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda über den Beschluss der Gemeindevertretung zur Entwicklung eines Betriebskonzeptes für ein flexibles ÖPNV-Angebot informiert, um Anregungen und Hilfestellungen zum weiteren Vorgehen zu erhalten.
3) | Welchen zeitlichen Rahmen kalkuliert die Gemeinde bis zur Realisierung des Betriebskonzeptes ein? |
Zur Realisierung des Betriebskonzeptes muss dieses zunächst entwickelt werden. Hierzu muss die Planungsleistung nach der Fertigstellung der Leistungsbeschreibung öffentlich ausgeschrieben und ein Planungsauftrag vergeben werden. Mit Unterstützung des beauftragten Büros können anschließend Ideen für die Umsetzung der zuvor genannten Anforderungen aufgestellt, diese mit den gemeindlichen Gremien, den Aufgabenträgern des öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Fulda sowie den Nachbarkommunen abgestimmt und die notwendigen Prüfungen zu den rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Abschließend kann dann die Gemeindevertretung Petersberg über das Betriebskonzept entscheiden. Im nächsten Schritt muss, wie bereits im Abschlussbericht zur Auswertung der probeweisen Verlängerung der AST-Linie 11 nach Steinau, Steinhaus und Marbach (sh. TOP 8.1 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.03.2024) dargestellt, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda die Umsetzung des Konzeptes beschließen. Im Falle eines positiven Beschlusses durch die Gesellschaft kann die Ausschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach § 8 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vorbereitet und das Vergabeverfahren durchgeführt werden. Allein dieses Verfahren dauert auf Grund gesetzlicher Fristen zwischen 22 und 27 Monate. Nach momentanem Stand der Planungen kann die Umsetzung des Betriebskonzeptes für ein flexibles ÖPNV-Angebot in der Gemeinde Petersberg daher frühestens in fünf Jahren erwartet werden.
4) | Gibt es Überlegungen, bis zur Realisierung des Betriebskonzeptes übergangsweise für die Ortsteile in den Abendstunden und an Wochenenden verbesserte Angebote zu schaffen? |
Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Fulda und somit auch in der Gemeinde Petersberg ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda. Angebotsveränderungen sind daher grundsätzlich durch die Gesellschaft zu beschließen und umzusetzen. Die Gemeinde Petersberg kann den Gremien der Gesellschaft jedoch konkrete Vorschläge für mögliche Angebotsverbesserungen zur Beratung vorlegen. Ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung liegt hierzu jedoch nicht vor, sodass es momentan keine Überlegungen zur Schaffung von übergangsweisen Angeboten zur Ausweitung des ÖPNV-Angebots in den Ortsteilen in den Abend- und Nachtstunden gibt. Es wurde darüber hinaus Kontakt zu anderen Kommunen aufgenommen, welche flexible ÖPNV-Konzepte entwickelt haben.